Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu zentralen Begriffen rund um das Thema (Anti-)Diskriminierung. Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet.
-
Rassismus
bezeichnet die Einteilung von Menschen in feste Gruppen („Rassen“ oder „Kulturen“) anhand tatsächlicher oder vermeintlicher körperlicher oder kultureller Merkmale (Haut-, Haarfarbe, Sprache, Herkunft, Religion) und die damit verbundenen Bewertungen und Diskriminierungen. Der völkische (biologistische) Rassismus des Nationalsozialismus unterschied mehrere „Rassen“, von denen die „arische Rasse“ den anderen überlegen sein sollte. Auch jüdische Menschen wurden zur „Rasse“ erklärt. Die Existenz menschlicher „Rassen“ ist längst widerlegt. Im kulturalistischen Rassismus wird die Ungleichheit und Ungleichwertigkeit mit angeblichen Unterschieden zwischen den "Kulturen" zu begründen versucht, die sich nicht vermischen dürften. Rassismus beruht auf historisch gewachsenen ungleichen Machverhältnissen, die durch individuelle Verhaltensweisen, Gesetze und Institutionen aufrechterhalten werden.
Rassismus gibt es in verschiedenen Ausprägungen, z. B. Antiziganismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit.
-
Rechtsextremismus
Gängige Sammelbezeichnung für Einstellungen, Verhaltensweisen und Organisationen von Neonazis. Der Begriff Rechtsextremismus ist keine Selbstbezeichnung, sondern wurde ursprünglich vom Verfassungsschutz entwickelt. Er enthält die Vorstellung eines allgemeinen Phänomens des Extremismus, der die gesellschaftliche Mitte („die Demokratie“) bedroht. Doch die verschiedenen Dimensionen menschenfeindlicher Einstellungen, die sich in der völkisch nationalistischen Ideologie der (Neo)Nazis bündeln, finden sich in allen gesellschaftlichen Schichten. Die Gesellschaft kann deshalb gar nicht in eine „normale“ Mitte und „extreme Ränder“ aufgeteilt werden. Der Begriff ist deshalb irreführend, weil er ein gesellschaftliches Problem nicht inhaltlich beschreibt, sondern Verantwortung an den „Rand“ schiebt und eine Auseinandersetzung mit den Ursachen nazistischer Gewalt und menschenfeindlicher Diskriminierung dann oft gar nicht stattfindet.
-
Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilien sind Familienkonstellationen, in denen ein Frauen- oder ein Männer-Paar (oder auch ein queeres Paar) füreinander und für Kinder Sorge tragen. Es gibt auch Familien, in denen eine Gruppe von Menschen (z. B. ein Männer- und ein Frauenpaar, oder eine Wohngemeinschaft, usw.) für Kinder Sorge tragen. Regenbogenfamilien sind wie Eineltern-Familien, Vater-Mutter-Kind-Familien oder Patchworkfamilien eine eigenständige Familienform. Die Kinder stammen z. B. aus vorangegangenen Partnerschaften, aus Adoptionen, sind Pflegekinder oder durch Insemination, also künstliche Befruchtung, entstanden. Erstmals wurden Regenbogenfamilien im Februar 2002 im 11. Kinder- und Jugendbericht des BMFSFJ explizit im Spektrum der Familienformen benannt.