Pressemitteilung des Antidiskriminierungsbüro Sachsen vom Leipzig, 10. November 2016
Diskriminierung ist an sächsischen Schulen Realität:
- In einer DaZ-Klasse wird ein Mädchen, das ein Kopftuch trägt, massiv gemobbt und diskriminiert, sie wird u.a. angespuckt. Sie möchte nicht mehr zur Schule gehen.
- Ein Elternpaar versucht sein Kind an verschiedenen Regelschulen anzumelden, sie erhalten von allen Absagen, weil die Schulen ein Kind mit Behinderung nicht aufnehmen.
- Ein nicht-offen schwuler Schüler wendet sich an seinen Lehrer, mit der Bitte einzugreifen, wenn homophobe Sprüche wie „Schwule Sau“ im Klassenzimmer fallen. Der Lehrer verweigert die Bitte und sagt dem Schüler, er solle sich nicht so anstellen und fragt ihn, ob er nicht selbst schwul sei.
- Ein Vater telefoniert alle Gymnasien in seiner Stadt ab, um eine Schule zu finden, die seinen Trans*-Sohn als Jungen einschult. Keine einzige Schule erklärt sich dazu bereit.
- Ein Schwarzer Schüler wird von seinen Weißen Mitschüler_innen regelmäßig mit dem N-Wort gerufen. Die Weiße Klassenlehrerin unternimmt nichts dagegen, sie sieht darin kein Problem.
(Beispiele aus der Beratungsarbeit der Unterzeichnenden)
Diese Beispiele geben einen kleinen Einblick in die Diskriminierungserfahrungen von Schüler_innen und Eltern. Obwohl das sächsische Schulgesetz novelliert wird, enthält es bis dato keinen expliziten Diskriminierungsschutz. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) fordert, dass dies umgehend geändert wird. Dazu Sotiria Midelia, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsbüros Sachsen: „Der Freistaat Sachsen hat im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes nicht nur die Chance sondern vielmehr die Pflicht, die rechtlichen Schutzlücken zu schließen und damit einen effektiven Diskriminierungsschutz im neuen Schulgesetz zu etablieren.“
Vor dem Hintergrund hat das Antidiskriminierungsbüro Sachsen eine Stellungnahme verfasst, die heute, 10.11.2016, an die Fraktionen des sächsischen Landtages gegangen ist. „Nach den europäischen Richtlinien und in Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bedarf es eines expliziten Diskriminierungsverbotes im Schulgesetz.“ sagt Sotiria Midelia abschließend dazu.