Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu zentralen Begriffen rund um das Thema (Anti-)Diskriminierung. Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet.
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Ableism
siehe Behindertenfeindlichkeit
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Abschiebung
ist eine Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Zur Abschiebung kommt es unter anderem, wenn der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde und auch keine sonstige Bleibeerlaubnis besteht, so dass es den betroffenen Menschen verboten ist, sich weiterhin im Land aufzuhalten. Wenn diese nicht freiwillig gehen, findet die Ausweisung in Polizeibegleitung statt, manchmal werden dabei Zwangsmittel wie Fesselungen und ruhig stellende Medikamente verwendet. Abschiebungshaft ist die Inhaftierung von Menschen in Gefängnissen, weil sie abgeschoben werden sollen. Sie kann bis zu 18 Monate dauern.
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Adultismus
siehe Altersdiskriminierung
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Ageism
siehe Altersdiskriminierung
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Altersdiskriminierung
Ageism/Altersdiskriminierung (aus dem Engl. age) bezeichnet Diskriminierungen und negative Einstellungen gegenüber dem Alter. Damit zusammen hängen Stigmatisierungen des Alterungsprozesses, des Altseins und der davon betroffenen Gruppe von Menschen. Ein Beispiel ist es, wenn alte Menschen als Belastung für die Gesellschaft gesehen werden, was z.B. in Begriffen wie „Rentnerschwemme“, „Überalterung der Gesellschaft“ zum Ausdruck kommt.
Adultismus (aus dem Engl. adult) ist die Diskriminierung von Kindern oder Jugendlichen durch Erwachsene, die Geringschätzung kindlicher Interessen und Bedürfnissen bzw. die Höherbewertung von Erwachseneninteressen. Er verweist auf die relative Machtlosigkeit von Kindern gegenüber Erwachsenen.
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Antidiskriminierung
ist eine Strategie, Diskriminierung entgegen zu treten. Sie zielt auf die Bekämpfung von Benachteiligungen auf der individuellen, institutionell-strukturellen und diskursiv-ideologischen Ebene. Sie bezieht also die Einstellungs- und Handlungsebene der Menschen ebenso ein wie die gesellschaftlichen Strukturen und Ungleichheitsideologien. Antidiskriminierende Aktivitäten sind z.B. Beratung und Unterstützung von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, die Dokumentation von Diskriminierungsfällen, Bildungsangebote, öffentlichkeitswirksame Kampagnen für gleiche Rechte bis hin zu Gesetzen mit einklagbaren Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung.
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Antisemitismus
bezeichnet die Ablehnung, Vorurteile, Hass und Diskriminierung gegenüber Jüd_innen. Es gibt verschiedene Strömungen. Der christliche Antijudaismus lehnt Juden aufgrund ihrer Religion ab. Der moderne Antisemitismus entstand im 19. Jahrhundert und stützte sich auf rassistische Motive. Jüdische Menschen wurden als minderwertige und gefährliche Rasse bezeichnet. Unter dem Nationalsozialismus von 1933-1945 erreichte der moderne Antisemitismus mit der Vernichtung von sechs Millionen europäischer Jüd_innen seinen Höhepunkt (Holocaust oder Shoa). Ressentiments und Verschwörungstheorien, die „den Juden“ eine besonders große Macht über die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in der gesamten Welt zugeschrieben, sind bis heute weit verbreitet. Antisemitismus braucht keine realen Jüd_innen, er richtet sich auch gegen Menschen, denen „Jüdisch-Sein“ zugeschrieben wird. Von sekundärem Antisemitismus spricht man, wenn „den Juden“ die Schuld für subjektiv empfundene Belastungen durch die Holocaustdebatte und die daraus resultierende historische Verantwortung gegeben wird. Allen Formen des Antisemitismus ist eine Vorstellung von jüdischer Macht gemeinsam: die Macht, "Gott zu töten", "die Beulenpest loszulassen" oder eine abstrakte Herrschaft im Kapitalismus („das Finanzkapital“) auszuüben.
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Antiziganismus
(angelehnt an Frz. tsigane = „Zigeuner“) ist die Diskriminierung und die feindliche, abwertende Haltung gegenüber Sinti und Roma und Menschen, die als „Zigeuner“ etikettiert werden, z.B. nichtsesshafte Menschen. Er reicht von Vorurteilen, der Verklärung des „lustigen Zigeunerlebens“, über offene Ablehnung, Vertreibung bis hin zu Pogromen und Mord. Zugrunde liegen Stereotype von unzivilisierten Menschen, die kein geregeltes Leben haben würden und ihren Lebensunterhalt nicht durch ehrliche Arbeit, sondern durch Diebstahl und Betrug verdienen. Die Bezeichnung „Zigeuner“ lehnen die so bezeichneten Sinti und Roma ab, weil er in der deutschen Sprache auch mit „ziehenden Gaunern“ gleichgesetzt wurde. Sie wurden unter dieser Bezeichnung von den NationalsozialistI_innen als naturgegeben „unzivilisiertes, minderwertiges Volk“ verfolgt, zwangssterilisiert und ermordet. Auch heute noch werden sie als „arbeitscheu“, „kriminell“ oder „asozial“ diskriminiert.
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Asyl
Asyl ist der ständige Aufenthalt in einem neuen Land und bezeichnet die Gewährung von Schutz für verfolgte Menschen aus anderen Ländern. Gründe für die Beantragung von Asyl sind z. B. die Zugehörigkeit zu einer verbotenen Partei im Herkunftsland, Bürgerkrieg oder die Verfolgung aufgrund der Religion, der sexuellen Orientierung oder geschlechtsspezifische Verfolgung.
In der BRD wurde das Asylrecht 1949 im Deutschen Grundgesetz verankert, weil im Nationalsozialismus hunderttausende verfolgte Deutsche Asyl in anderen Staaten suchten. Heute wird Asyl und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur Menschen gewährt, bei denen eine strenge Prüfung ergibt, dass sie wegen politischer Verfolgung ihr Heimatland verlassen haben. Außerdem dürfen sie nicht über so genannte „sichere Drittstaaten“ nach Deutschland eingereist sein: Denn dann müssen sie den Asylantrag in diesen Staaten stellen. Da alle Staaten, die Deutschland umgeben, „sichere Drittstaaten“ sind, ist ein Asylantrag theoretisch nur noch für Menschen möglich, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen und dann um Asyl bitten. Von den 90ern bis zum Jahr 2001 ist die Zahl der Asylbewerber_innen in Deutschland stark zurückgegangen. Danach ist sie wieder leicht gestiegen und von 2014 auf 2015 sprunghaft gestiegen. Gründe dafür sind der Bürgerkrieg in Syrien sowie die nun in vielen Entwicklungsländern deutlich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels. Asylbewerber_innen sind meistens in Sammelunterkünften untergebracht, dürfen nicht arbeiten und dürfen sich nicht aussuchen, wo sie leben wollen und sich nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörden frei in Deutschland bewegen.
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Ausländerfeindlichkeit
Ausländerfeindlichkeit (auch Fremdenfeindlichkeit oder Xenophobie) bezeichnet eine feindselige ablehnende Haltung gegenüber nicht-deutschen Menschen und solchen, die dafür gehalten werden. Der Begriff „Ausländerfeindlichkeit“ ist aus mehreren Gründen problematisch. Er verdeckt, dass auch Menschen, die fast ihr ganzes Leben in Deutschland sind, die in Deutschland geboren wurden bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aus rassistischen Gründen abgelehnt, abgewertet oder ausgegrenzt werden - obwohl sie weder Ausländer_innen noch „Fremde“ sind, z. B. Schwarze Deutsche oder Spätaussiedler_innen aus der Ex-Sowjetunion. Andererseits gibt es auch Ausländer_innen, denen in Deutschland gar keine Feindlichkeit entgegenschlägt, z. B. die schwedische Austauschstudentin oder der kanadische Computerexperte. Außerdem legen die Begriffe nahe, dass es eine angeborene Angst/ Phobie vor "dem Fremden" gäbe, die psychologisch begründet und somit verständlich sei. Und schließlich machen viele Menschen z.B. aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft verletzende Erfahrungen, die gar nicht feindselig gemeint sind, sondern z. B. unbewusst geschehen oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Der Begriff Rassismus ist deshalb treffender.