"Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen" (Vierter gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Bundesbeauftragte)
Bericht an den Bundestag (Zusammenfassung)
Published: 01.11.2021
Publisher:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Der Vierte Gemeinsame Bericht zum Thema "Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen" wurde dem Deutschen Bundestag 2021 vorgelegt.
Dazu informiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
"Gesetzliche Grundlage für den Bericht ist § 27 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach legen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung gemeinsam dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen vor.
Der Vierte Gemeinsame Bericht gibt einen Überblick über Diskriminierungserfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Grundlage sind vor allem Beratungsanfragen zu Diskriminierung und Eingaben, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 eingegangen sind."
Inhalt
Auf der Webseite der ADS gibt es einen Kurzbericht zu den wesentlichen Eckpunkten des Berichts an den Bundestag.
Der Kurzbericht informiert über:
- Zahl der Anfragen im Berichtszeitraum,
- wesentliche Entwicklung der Fallzahlen in den acht dokumentierten Lebensbereichen, die für Menschen im alltäglichen Leben zentral sind
- sowie entsprechende ausgewählte Handlungsansätze aus der Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Download
Den Kurzbericht können Sie auf der Webseite der ADS abrufen.
(c) Photo by Bernd Klutsch on Unsplash
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.