Im Überblick: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendung
In welchen Lebensbereichen ist das AGG gültig? Welche Rechte haben Arbeitnehmende bei Benachteiligung? Und worauf müssen Arbeitgebende achten?
In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.
In welchen Lebensbereichen ist das AGG gültig? Welche Rechte haben Arbeitnehmende bei Benachteiligung? Und worauf müssen Arbeitgebende achten?
Das AGG hat weitreichende Wirkung auf das deutsche Arbeitsrecht. Es schützt Arbeitnehmerinnen bei Diskriminierung und Belästigung und nimmt Arbeitgeberinnen in die Pflicht, Fällen von Diskriminierung und Belästigung vorzubeugen.
Das AGG wirkt sich auch auf zivilrechtliche Rechtsbeziehungen aus. Das Diskriminierungsverbot gilt immer dann, wenn eine Ware, vom Bäckerbrötchen bis zur Luxuslimousine, oder eine Dienstleistung, vom Haarschnitt bis zur Hotelreservierung, öffentlich angeboten wird.
Das Risiko, an Schulen diskriminiert zu werden, ist sehr hoch. Das geht aus einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013) hervor. In Deutschland besteht in diesem Bereich eine erhebliche Schutzlücke.
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