Was ist Diskriminierung? - Unser Diskriminierungsverständnis
Für viele Menschen in Deutschland ist Diskriminierung alltägliche Realität. Bei Betroffenen besteht oft Unsicherheit, ob das, was sie erlebt haben, Diskriminierung ist.
Was ist Diskriminierung?
Wir als ADB Sachsen e.V. sprechen von Diskriminierung, wenn Menschen oder Gruppen als ungleich oder minderwertig angesehen und deshalb schlechter als andere behandelt oder in ihrer Würde verletzt werden. Diskriminierung ist nur im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen möglich. Dabei handelt es sich um historisch gewachsene Ungleichheiten, durch die manche Menschen Vorteile haben und andere benachteiligt werden. So können zum Beispiel weiße Deutsche keine rassistische Diskriminierung erfahren, wohl aber eine ungerechte Behandlung, wie z.B. Mobbing. Oder sie erfahren andere Diskriminierungen, z.B. Behindertenfeindlichkeit oder Trans*-Feindlichkeit.
Wer ist von Diskriminierung betroffen?
Für uns stehen die Betroffenen von Diskriminierung im Mittelpunkt. Daher orientieren wir uns soweit wie möglich an Selbstbezeichnungen. Diese sind nicht immer einheitlich in den betroffenen Gruppen und werden permanent neu verhandelt.
Viele Menschen gehören mehreren benachteiligten Gruppen an und erleben dadurch Mehrfachdiskriminierung.
In Sachsen können unter anderem folgende Menschen und Gruppen von Diskriminierung betroffen sein:
(c) Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., 2022
Der Grund für Diskriminierungen liegt nicht in den Gruppenzugehörigkeiten der Betroffenen, sondern im Wirken bestimmter Ideologien und Machtstrukturen in unserer Gesellschaft, z. B.:
- Rassismus
- Ableismus/Behindertenfeindlichkeit
- Sexismus/patriarchale Unterdrückung
- Homosexuellenfeindlichkeit/Heteronormativität
- Trans*- und Inter*-Feindlichkeit/Cissexismus und Endosexismus
- Antisemitismus
- Islamfeindlichkeit/antimuslimischer Rassismus
- Antiromaismus
- Klassismus
- Adultismus/Ageismus
- Bodyismus
Wie zeigt sich Diskriminierung im Alltag?
Diskriminierung kann in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zum Ausdruck kommen, z. B.:
- im Beruf und bei Bewerbungen
- auf dem Wohnungsmarkt und durch Nachbar*innen
- im Freizeitbereich, z.B. in Fitnessstudios oder Clubs
- in Geschäften, z.B. Supermarkt, Bekleidungsgeschäft
- bei Dienstleistungen, z.B. Friseur*in, Handwerksbetriebe
- im Öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn)
- in Bildung und Ausbildung, z.B. Schule, Hochschule, Berufsschule
- im Gesundheits- und Versicherungswesen
- auf Ämtern und Behörden
- durch Polizei und Justiz
- in der politischen Teilhabe
- durch diskriminierende Gesetze, z.B. „Transsexuellengesetz“
- in der Sprache und in der medialen Repräsentation
- in sozialen Medien
- im sozialen Nahbereich, z.B. Familie, Freund*innen
- im öffentlichen Raum, z.B. auf der Straße
Diskriminierung kann ganz unterschiedliche Formen annehmen, z. B.:
- Kontaktvermeidung, Ausgrenzung, Verweigerung von Anerkennung, Respekt und Interesse
- Beleidigungen, Drohungen
- Zutrittsverweigerung
- Diskriminierende Kontrollen ohne Verdacht, z.B. Racial Profiling
- Schlechtere Chancen beim Zugang, z.B. zu Bildung, Arbeit, Wohlstand
- Gleichbehandlung trotz ungleicher Voraussetzungen
- Verhinderung oder Erschwerung von Teilhabe
- Ungebetene, vermeintlich „positiv“ gemeinte Zuschreibungen, z.B. von Rhythmusgefühl, Modebewusstsein, Multi-Tasking-Fähigkeit, besonderem Fleiß …
- Mobbing
- Sexuelle Belästigung
- bauliche und kommunikative Barrieren
- gewaltsame Übergriffe
Wie entsteht und wirkt Diskriminierung?
Diskriminierungen entstehen z. B.:
- durch Vorurteile und negative Zuschreibungen
- durch das Handeln einzelner Menschen
- Kriminalisierung von Gruppen und Menschen
- Verbreitung von diskriminierenden Klischees durch Medien, Politik, Wissenschaft …
- als Ergebnis von gesetzlichen Regelungen, von ausgrenzenden Abläufen in Unternehmen und Behörden
- durch lange Zeit gewachsene Strukturen, Abläufe und Gewohnheiten
- bewusst oder unbewusst, absichtlich oder durch fehlende Sensibilität.
Diskriminierungen können bei Betroffenen unter anderem folgende Auswirkungen haben:
- Demütigung und Würdeverletzung
- Schmerzhafte Gefühle, wie z.B. Wut, Scham, Verunsicherung, Ohnmacht, Sprachlosigkeit, Trauer
- Selbstzweifel oder Selbstabwertung
- Massive Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der psychischen Stabilität
- Beeinträchtigungen der Gesundheit, z.B. Schlafstörungen, Herzinfarktrisiko
- Ausschluss und Isolation
- Vermeidung von bestimmten Orten oder Angeboten
- Einschneidende Veränderungen in existentiellen Lebensbereichen, z.B. Schulwechsel, Kündigung, Umzug in andern Stadtteil oder anderes Bundesland
- Armut
Diskriminierungen als solche anzuerkennen, sie öffentlich zu machen und sich dagegen zu wehren, kostet Kraft. Wir möchten Sie ermutigen, sich an uns zu wenden, wenn Sie dabei Unterstützung wünschen.
Über unsere Webseite können Sie online eine Beratungsanfrage stellen.
Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung?
Diskriminierung verstößt gegen die deutsche Verfassung und ist ein Angriff auf die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Artikel 3 des Grundgesetzes findet sich ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Trotzdem erleben viele Menschen in Deutschland täglich Diskriminierung.
Seit 2006 gibt es mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein eigenes Gesetz, das das Verbot von Diskriminierung regelt. Das AGG schützt vor Diskriminierungen in folgenden Kategorien:
- rassistische Zuschreibungen/ethnische Herkunft
- Geschlecht
- sexuelle Identität
- Lebensalter
- Religion und Weltanschauung
- Behinderung
Bei den im AGG aufgeführten Diskriminierungskategorien fehlen viele von Diskriminierung betroffene Gruppen, die weiter oben aufgeführt sind. Darüber hinaus regelt das AGG Diskriminierungsverbote nur für die Bereiche Arbeit und Zivilrecht. So haben Betroffene z.B. die Möglichkeit, gegenüber Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen oder Ladeninhaber*innen Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In wichtigen Bereichen wie Behörden, Polizei, Justiz oder (öffentlicher) Bildung gilt der Diskriminierungsschutz des AGG dagegen nicht.
Als ADB Sachsen e.V. halten wir deswegen eine Novellierung und Erweiterung des AGG für notwendig, um den rechtlichen Diskriminierungsschutz wirksamer zu machen. Darüber hinaus setzen wir uns in Sachsen für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nach Berliner Vorbild ein, um die genannten rechtlichen Schutzlücken zu schließen.
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr zum Thema wissen?
Dann schauen Sie gerne in unser Glossar. Hier haben wir Begriffe wie Diskriminierung, Mehrfachdiskriminierung, Belästigung und viele weitere erklärt.
Fragen Sie sich, wie eine Beratung bei Diskriminierung konkret aussehen kann?
Dann finden Sie Informationen und Einblicke dazu im Hauptmenü unter Themen > Antidiskriminierungsberatung.
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Dann bitten wir Sie darum, uns als Quelle anzugeben: Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., 2022.
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