Schützt das AGG auch vor Diskriminierung in der Schule?

Das Risiko, an Schulen diskriminiert zu werden, ist sehr hoch. Das geht aus einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013) hervor. In Deutschland besteht in diesem Bereich eine erhebliche Schutzlücke.

Eine Reihe von Spinden

Obwohl Deutschland mehrere UN-Konventionen ratifiziert hat, die Diskriminierung verbieten, und auch das Grundgesetz (GG) sowie zum Teil auch die Landesschulgesetze Schutz vor Diskriminierung bieten sollen, sind diese in der Praxis nicht ausreichend ausgestaltet. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann diese Lücke nicht schließen. 

Im Bereich Schule und Hochschule gilt: 

  • Das AGG gilt hier nicht unmittelbar, denn dieser Bereich der Bildung unterliegt der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. 
  • Jedoch bezieht das AGG Auszubildende in der beruflichen Ausbildung voll mit in den Schutzbereich ein. 
  • Hier gilt für Ausbilder*innen: Sie dürfen selbst nicht benachteiligen oder belästigen. 
  • Auch müssen Ausbilder*innen ihre Auszubildenden vor diskriminierenden Handlungen ihrer Mitschüler*innen schützen.

In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich bereits Regelungen in den Schul- und Hochschulgesetzen, die Wirkung gegen Diskriminierung und Belästigung im Schulalltag entfalten. 

Im Freistaat Sachsen fehlen solche Regelungen bislang noch.