Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu zentralen Begriffen rund um das Thema (Anti-)Diskriminierung. Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet.
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Mainstreaming
(aus dem Engl. mainstream: Hauptstrom). Mainstreaming ist eine Strategie zum Ausgleich von Benachteiligungen von bestimmten sozialen Gruppen. Sie bedeutet, dass Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung dieser Gruppe zum durchgängigen Leitprinzip der eigenen Arbeit und Organisation gemacht wird. Bei allen Vorhaben, Entscheidungen und Regelungen ist deshalb zu prüfen, welche Interessen und Bedürfnisse die entsprechende benachteiligte Gruppe hat. Denn nur wer die jeweiligen Unterschiede berücksichtigt, kann Diskriminierung vermeiden. In einem zweiten Schritt müssen die Entscheidungen dann so getroffen werden, dass sie die jeweilige Gruppe nicht benachteiligen. Mit der Strategie des Mainstreamings wird verhindert, dass scheinbar neutrale Maßnahmen faktisch zu Benachteiligungen führen. Beispiele sind Gender Mainstreaming zur Gleichstellung von Frauen und Männern oder Disability Mainstreaming zum Abbau von Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung.
Siehe auch Positive Maßnahmen, Gendermainstreaming
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Mehrfachdiskriminierung
Mehrfachdiskriminierung bedeutet, dass jemand wegen mehr als einem Merkmal diskriminiert wird. Es trifft v. a. Personen, die gleichzeitig mehreren benachteiligten Gruppen angehören, z. B. kann ein junger Migrant zusätzlich wegen seiner schwulen sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Mehrfachdiskriminierung kann auch bedeuten, dass ein Diskriminierungsmerkmal gleichzeitig durch ein oder gar mehrere weitere Diskriminierungsmerkmale verstärkt wird.
Siehe auch Horizontaler Ansatz
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Mehrheit, Mehrheitsgesellschaft
Im sozialen Verständnis ist Mehrheit kein ausschließlich zahlenmäßiger, sondern ein politischer Begriff. Im Verhältnis zur Minderheitengruppen hat die Mehrheit mehr Macht und Einfluss. Normen, Werte und Vorstellungen der Mehrheit gelten als Norm.
Mehrheitsgesellschaft bezeichnet den Teil der Bevölkerung, der die Macht hat, die kulturellen, sozialen und politischen Normen einer Gesellschaft zu definieren.
Siehe auch Minderheit
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Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die mit dem Menschsein als solchem gegeben sind. Sie stehen allen qua Geburt zu und sind unabhängig von ihrer Stellung in Staat, Gesellschaft, Beruf, Religion und Kultur. Sie können von Staaten nur anerkannt, nicht aber verliehen werden und gelten auch unabhängig von Merkmalen wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, sexueller Orientierung u. a.
Menschenrechte sind universell, unteilbar und unveräußerlich.Die Menschenrechte der ersten Generation waren Freiheitsrechte und betreffen die bürgerliche und politische Sphäre: Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Teilhabe am politischen Leben usw. Später kamen die Menschenrechte der zweiten Generation hinzu. Sie sind Gleichheitsrechte und betreffen soziale, wirtschaftliche, kulturelle Rechte: Recht auf angemessenen Lebensstandard, Gesundheit, Bildung. Die Menschenrechte der dritten Generation sind Kollektivrechte der Gesellschaft oder von Völkern: Recht auf nachhaltige Entwicklung, Frieden, gesunde Umwelt.
Die Durchsetzung der Menschenrechte musste und muss weiterhin hart erkämpft werden. Ihre Einhaltung ist nicht selbstverständlich, auch wenn sie von vielen Staaten akzeptiert werden. Menschenrechte verstehen sich vielmehr als Richtnorm, an denen sich der Kampf gegen Benachteiligung, Unterdrückung und Ausgrenzung orientiert.
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Migration, Migrant_innen
Als soziologischer Begriff bezeichnet Migration (lateinisch migrare: wandern) alle Formen räumlichen Mobilität von Individuen und Gruppen. Sie kann unterschieden werden in Binnenmigration, das heißt Migration innerhalb eines Landes (z. B. Stadt- bzw. Landflucht) und internationale Migration, das heißt Einwanderung (Immigration) bzw. Auswanderung (Emigration). Eine erzwungene Migration aus einem Land bezeichnet man als Flucht.
Migrant_innen sind Menschen, die über eine längere Dauer ihren Wohnsitz wechseln. In diesem Sinne sind alle Menschen, die dauerhaft aus- oder einwandern MigrantInnen: Auswanderer, Flüchtlinge, internationale Geschäftsleute oder Universitätsprofessor_innen mit Wohnsitzen in verschiedenen Ländern oder Student_innen, die sich im Ausland verlieben und dort leben bleiben.
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Migrationshintergrund
Heute wird statt des Begriffs "Migrant_in" oft der Begriff Migrationshintergrund verwendet, um all die Menschen zu beschreiben, die selbst oder deren Vorfahren eingewandert sind.
Das Statistische Bundesamt zählt zu den Personen mit Migrationshintergrund „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. Im Jahr 2007 hatten in Deutschland 15,4 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund. Davon waren 8,1 Millionen Deutsche, darunter 2,8 Millionen (Spät-)Aussiedler und 7,3 Millionen Ausländer. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung liegt bei 18,7 %. Bei Kindern unter fünf Jahren liegt er sogar bei einem Drittel. Insgesamt sind etwa zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund selbst Migrant_innen (erste Generation), während knapp ein Drittel bereits in Deutschland geboren wurde (zweite oder dritte Generation).
Der Begriff Migrationshintergrund verweist also darauf, dass sehr viele Deutsche eine Zuwanderungsgeschichte haben. -
Minderheit
Minderheit meint zunächst eine Gruppe, die zahlenmäßig kleiner ist als die Mehrheitsgruppe, z. B. die Minderheit der Muslim_innen in Deutschland gegenüber der Mehrheit der Christ_innen in Deutschland. Eine Minderheitengruppe muss aber zahlenmäßig nicht klein sein, sondern kann viele Millionen Menschen umfassen. Minderheit als soziale Kategorie heißt also auch, dass die Gruppe sich von den herrschenden Normalitätsvorstellungen der Gesellschaft unterscheidet. Insofern ist eine Gruppe von Minderheiten nicht eine „kleine Gruppe“, sondern eine abweichende Gruppe, die selbst oder deren Position in der Gesellschaft wenig Einfluss hat.
Siehe auch Mehrheit, Mehrheitsgesellschaft
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Mobbing
Engl. to mob – anpöbeln, angreifen, über jmd. herfallen.
Mobbing bedeutet, dass eine Person gezielt angefeindet, schikaniert, angegriffen und gedemütigt wird. Nicht jede Auseinandersetzung oder Ungerechtigkeit ist Mobbing. Charakteristisch für Mobbing ist es, dass die Anfeindungen und Schikanen systematisch erfolgen und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Oft ist eine ganze Gruppe an Mobbing beteiligt. Ziel von Mobbing sind oft Menschen, die eine schwache Position innerhalb einer Gruppe haben und/oder denen mit Vorurteilen begegnet wird (z. B. ein dicker Teenager in der Schule, eine Angestellte mit Kopftuch am Arbeitsplatz).