Aufbau von Antidiskriminierungsberatungsstrukturen in Sachsen - Abschlussbericht 2017-2020

Broschüre

Veröffentlicht: 01.10.2021

Herausgeber_in:
Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.

Cover Abschlussbericht

Was bedeutet eigentlich Antidiskriminierungsberatung?
Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es in Sachsen bei Diskriminierung?
Und welche Interventionsmöglichkeiten?
Wie haben sich die Fallzahlen des Antidiskriminierungsbüros Sachsen entwickelt?

Mit ihrem Beschluss vom 24. Januar 2017 hat die Sächsische Landesregierung Antidiskriminierungspolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verankert. In diesem Rahmen wurde beschlossen, qualifizierte Antidiskriminierungsberatungsstellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Sachsen aufzubauen.

Von 2017 - 2020 wurde diese Aufgabe durch das Antidiskriminierungsbüro Sachsen im Auftrag des Freistaats umgesetzt.
Seitdem ist viel passiert. Denn Antidiskriminierungsberatung - die Unterstützung von Betroffenen in der Verarbeitung von und Reaktion auf Diskriminierung - ist komplex. Es braucht dafür ein spezialisiertes Beratungsangebot.

So konnte der Standort in Leipzig gefestigt, neue Standorte in Chemnitz und Dresden aufgebaut werden. Berater*innen wurden durch den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) zertifiziert, wichtige Beratungsstandards evaluiert und weiterentwickelt. Die Bekanntheit unserer Büros stiegen und mit ihnen die Zahlen von betroffenen Menschen, die sich an uns wenden und uns ihr Vertrauen geben, eine verlässliche Anlaufstelle zu sein.

In unserem Abschlussbericht 2017-2020 möchten wir Ihnen ein Stück weit Einblick in diese umfangreiche und oft herausfordernde Arbeit geben.