6. Jan 2022 • Allgemein 

Rechtsexpertise: Staat ist verfassungsrechtlich zu geschlechtergerechter Amtssprache verpflichtet

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Im Dezember 2021 wurde die Rechtsexpertise von Prof. Dr. Ulrike Lembke (Rechtswissenschaften, HU Berlin) zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache veröffentlicht worden. 

Demach ist der Staat auf Grund des Persönlichkeitsrechts, des Gebots der Gleichberechtigung und des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung verfassungsrechtlich zu geschlechtergerechter Amtssprache verpflichtet. Staatliches Sprachhandeln muss geschlechtergerecht ausgestaltet sein, dies betrifft alle Behörden in Bund und Ländern, Kommunen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen.

Die Expertise geht auf die lange Geschichte des Kampfes um geschlechtergerechte Sprache, aktuelle rechtliche Debatten (insbesondere Sparkassenformulare und Dritte Option), die verfassungsrechtliche Herleitung der Pflicht zu geschlechtergerechtem staatlichem Sprachhandeln, wesentliche Gegenargumente, die Frage der Barrierefreiheit und einige mögliche Ausgestaltungen sowie Herausforderungen ein. 

Die Expertise wurde von der Stadt Hannover in Auftrag gegeben, welche als eine der ersten Kommunen in Deutschland konsequent die Verwendung geschlechtergerechter Verwaltungssprache inklusive des Gendersternsbeschlossen und durchgeführt hat.

Die vollständige Expertise 

... ist auf der Webseite der HU Berlin abrufbar. 

Sie finden dort auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

Quelle: Prof. Dr. Ulrike Lembke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der HU Berlin

Bildnachweis: Photo by Brett Jordan on Unsplash.com