Vorreiter_innenrolle: Niedersachsen verabschiedete am Dienstag, den 30.6.2015, ein Gesetzentwurf, das Diskriminierung an der Diskotür als Ordnungswidrigkeit einstuft und mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ ahnden kann.
Diskriminierung an der Diskotür ist eine Form von Alltagsrassismus und mit dem Gesetzesentwurf gibt es eine Handhabe, neben dem AGG, dagegen vorzugehen. Niedersachsen ist das erste Bundesland, welches das Gaststättengesetz ergänzt und damit Diskriminierung zu einer Ordnungswirdrigkeit in Diskotheken wird.
Niedersachsen will Diskriminierung in Diskotheken härter bestrafen
Hannover (dpa) - Als erstes Bundesland möchte Niedersachsen Diskriminierungen in Diskotheken härter bestrafen. Betreibern von Gaststätten und Diskotheken, die Besucher wegen ihrer Hautfarbe oder Religion an der Tür abweisen, drohe dann ein Bußgeld.
Dazu solle das bestehende Gaststättengesetz ergänzt werden, teilte die Landesregierung am Dienstag in Hannover mit.[nbsp]Die Antidiskriminierungsstelle in Berlin lobte die Vorreiterposition Niedersachsens.[nbsp]Vertreter der Gaststättenbetreiber sehen die Gesetzesergänzung jedoch skeptisch. Bisher konnten Betroffene nur privat gegen den Diskobetreiber klagen. „Mit der Gesetzesänderung wird Diskriminierung in der Disco zu einer Ordnungswidrigkeit“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, das den Vorschlag zur Ergänzung im Kabinett vorlegte. An die Verursacher von Diskriminierung habe man bisher nur appellieren können - künftige könne ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die Höhe werde je nach Einzelfall entschieden. „Die Neuregelung des Gaststättengesetzes ist ein wichtiger Schritt“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. Sie wünsche sich, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen.[nbsp]
Für viele junge Männer mit Migrationshintergrund sei die Abweisung an der Clubtür immer noch Realität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit acht Jahren gilt, soll Diskriminierung eigentlich verhindern. Die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten reichen nach Meinung des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) jedoch bereits aus. „Wir halten die Änderung des Gesetzes für unnötig“, sagte die Dehoga-Geschäftsführerin, Renate Mitulla. Im Gaststättengesetz seien allgemeine Gewerbeordnungen festgehalten. Fälle von Diskriminierung seien ein zu spezieller Teilbereich, der nun dort zusätzlich geregelt werden solle. „Darin sehen wir eigentlich wenig Sinn“, sagte Mitulla.