1. Feb 2022 • Allgemein 

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat Klage eingereicht: Menschen mit Behinderung sollten reisen können, "wann immer Züge verkehren"

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie gegen das Eisenbahnbundesamt (EBA) Klage eingereicht.

In einer Presseinformation schreibt die ISL:

"Alle Menschen in Deutschland können Bahn fahren wie und wann sie möchten? Nicht alle: Die Realität für behinderte Menschen sieht bis heute immer noch anders aus. Alle Züge im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Stufen. Daher gelangen Menschen im Rollstuhl oder Rollator nur über einen angemeldeten Lift hinein. Dieser Lift darf nur von autorisiertem Bahnsteigpersonal nach vorheriger Anmeldung bedient werden. Ist kein Personal am Bahnsteig verfügbar, wird die Bahnfahrt abgelehnt. Ähnlich ergeht es beispielsweise blinden Menschen, die Assistenz benötigen, um einen Zug besteigen oder verlassen zu können."

Daher lautet die zentrale Forderung der ISL: „Reisen, wann immer Züge verkehren“.

Die ISL hat eigens für diesen Gerichtsprozess die Kampagnenseite www.jederzeitmitbahn.de gestartet, um die Öffentlichkeit regelmäßig zu informieren. 

Damit die Klage überhaupt eingereicht werden konnte, wurde erfolgreich innerhalb weniger Tage über eine Crowdfunding-Aktion im Frühjahr 2021 eine Anschubfinanzierung durch Unterstützer*innen und Betroffene ermöglicht. Um die Finanzierung bis zum Ende des Prozesses sicherzustellen, ruft die ISL mit einer neuen Spendenaktion zur weiteren finanziellen Unterstützung auf der Plattform Betterplace auf: Jederzeit mit Bahn – ISL e.V. – betterplace.org

Ausführliche Informationen

... finden Sie in der Presseinformation der ISL vom 26. Januar und auf der Kampagnenseite www.jederzeitmitbahn.de