1. Mär 2022 • Pressemitteilung 

Fallzahlen konstant auf hohem Niveau: Antidiskriminierungsbüro Sachsen veröffentlicht Jahresstatistik 2021

Diagramm: Verteilung von Fällen nach Diskriminierungskategorien in 2021

Leipzig, 1. März 2022

Anlässlich des weltweiten Zero Discrimination Day am 1. März veröffentlicht das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB Sachsen) seine Fallzahlen aus der Beratungsarbeit in Sachsen.

Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 hat das Antidiskriminierungsbüro Sachsen 429 Diskriminierungsfälle in Sachsen bearbeitet. In 2020 waren es insgesamt 411 bearbeitete Diskriminierungsfälle. Die Fallzahlen sind damit leicht gestiegen und bleiben auf einem insgesamt stabilen, hohen Niveau.

„Wir arbeiten an unseren Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig kontinuierlich an unseren Kapazitätsgrenzen“, so Burcu Akdoğan-Werner, Fachleitung der Antidiskriminierungsberatung im ADB. „Jeder Diskriminierungsfall ist ein Einzelfall. Die jeweiligen Beratungsprozesse dauern unterschiedlich lange und erfordern eine dementsprechend hohe Anzahl von Beratungskontakten.[1] Dies hängt insbesondere vom Auftrag und den Wünschen der ratsuchenden Person ab. In der Regel bleibt es nicht bei einem einzelnen Beratungsgespräch oder einem E-Mail-Wechsel. Vielmehr kann sich ein beraterischer Prozess über mehrere Monate erstrecken – aber auch über mehrere Jahre, wenn z.B. ein Fall vor Gericht verhandelt wird, was eine hohe Anzahl von Beratungskontakten bedeutet. So kommen wir, wenn wir die 429 von uns bearbeiteten Diskriminierungsfälle auf die reinen Beratungskontakte hochrechnen, auf ca. 5.600 Beratungskontakte, die im Jahr 2021 von unseren Berater*innen an den Standorten gestemmt wurden. Im Schnitt werden pro Monat 35 neue Diskriminierungsfälle aufgenommen und bearbeitet. Hinzu kommen die laufenden Fälle, die im Schnitt bei 53 Fällen liegen.“

Wenn wir uns die Verteilung der Fälle anschauen, wird deutlich, dass in 45 Prozent der Fälle Menschen anhand von rassistischen/ethnischen Zuschreibungen Diskriminierung erlebt haben, gefolgt von Diskriminierung anhand einer Behinderung mit 27 Prozent sowie Benachteiligung anhand der geschlechtlich-sexuellen Identität mit 5 Prozent. Die Verteilung der Häufigkeiten nach Diskriminierungskategorien ist vergleichbar mit den vorangegangenen Jahren.

Der Schwerpunkt der betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erlebt haben, lag in 2021 im Bereich Arbeit mit 21 Prozent, gefolgt von den Bereichen Wohnungsmarkt mit 15 Prozent sowie Behörden mit 14 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fallzahlen kann den Grafiken in der Anlage entnommen werden.

Mit Blick auf das Stadt-Land-Verhältnis der Beratungsanfragen zeigt sich, dass der Anteil von bearbeiteten Diskriminierungsfällen aus den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig mit 73 Prozent mehr als dreimal so hoch ist, als der Anteil an bearbeiteten Diskriminierungsfällen aus den Landkreisen (21 Prozent).

„Das heißt natürlich nicht“, führt Sotiria Midelia, Geschäftsführerin im ADB, aus, „dass auf dem Land weniger diskriminiert wird. Davon gehen wir nicht aus. Diese Statistik trifft an der Stelle eher eine Aussage darüber, wie unser Bekanntheitsgrad in den Landkreisen ist. Hier haben wir noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Unser Ziel ist es, in den nächsten Jahren Schritt für Schritt unser Beratungsangebot bekannter zu machen, damit Menschen, die im ländlichen Raum leben, von unserem Angebot wissen und dieses auch nutzen können, ob vor Ort in der Region, telefonisch, per E-Mail oder Video-Beratung. Daher freuen wir uns umso mehr, dass unsere Arbeit ab diesem Jahr über die novellierte Richtlinie des Freistaats Sachsen zur Förderung der Chancengleichheit gefördert wird. Die Förderung unterstützt uns, unsere Arbeit zu verstetigen und auszubauen. Und nicht zuletzt ist sie ein klares Signal für Betroffene von Diskriminierung, dass der Freistaat seiner Verantwortung nachkommt und für Betroffene von Diskriminierung verlässliche Anlauf- und Unterstützungsstrukturen schafft.“

Hintergrund:

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen ist zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen und die einzige unabhängig arbeitende Stelle für alle Diskriminierungsmerkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie für Mehrfachdiskriminierung in Sachsen.

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung bei konkreten Benachteiligungen wegen rassistischen oder ethnischen Zuschreibungen, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung sowie der Behinderung oder chronischer Krankheit. Die Beratung unterstützt Betroffene auf psychosozialer und rechtlicher Ebene sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich als Beistandschaft vor Gericht.

Die Beratungsstellen befinden sich in Chemnitz, Leipzig und Dresden. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Die Antidiskriminierungsberatung ist sowohl unter der sachsenweiten Telefonnummer 0341-306 907 77 von Montag bis Freitag zwischen 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr als auch per E-Mail unter beratung@adb-sachsen.de erreichbar.

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Pressekontakt:

Katharina Scholz
E-Mail: katharina.scholz@adb-sachsen.de

Gefördert von:

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. 

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[1] Unter Beratungskontakten verstehen wir jegliche Kommunikation des ADB Sachsen mit einer ratsuchender Person und/oder mit der von der ratsuchende Person explizit beauftragten Vertretung (Betreuer*in, Rechtsanwält*in, Unterstützer*in, u.a.).