1. Aug 2022 • Allgemein 

Der aktuelle Fall der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: "Das wird man auf dem Sommerfest ja wohl noch machen dürfen"

Illustration Sommerfest

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Anna S. ist seit einem Jahr Auszubildende in einem größeren Unternehmen. Bisher mag sie ihre Arbeit und das Team. Doch dann wird sie von einem Kollegen beim Sommerfest sexuell belästigt. 

„Das dürfe man ja wohl noch“, entgegnet er, als sie sich dagegen wehrt, dass er ihr an den Po fasst. S. beschwert sich daraufhin bei ihrem Vorgesetzten. Dieser spielt den Vorfall allerdings herunter. Ein Einschreiten hält er nicht für notwendig. S. belastet der Vorfall sehr. Sie wendet sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und fragt, welche Rechte sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen kann. 

Wie der Fall ausgegangen ist und von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeordnet wird, erfahren Sie auf der Webseite der ADS.

Tipp

Erstaunlich viele Arbeitgeber*innen wissen nach wie vor nicht über ihre Pflichten in Bezug auf sexuelle Belästigung Bescheid.
Unter www.betriebsklimaschutz.de können sie sich umfassend informieren.

© Grafik: Adobe Stock | elenabsl | via Antidiskriminierungsstelle des Bundes