9. Mär 2021 • Allgemein 

Bericht des Themenforums Antidiskriminierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration: Einhellige Forderung nach Ausbau von Beratungsangeboten gegen Diskriminierung

Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berlin, 09. März 2021

Das Angebot an staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen, die qualifizierte Unterstützung im Falle von Diskriminierung leisten, muss nach Ansicht von Expert*innen in Zukunft deutlich ausgebaut werden. Darauf drängen mehr als 40 Migrant*innenorganisationen, Selbstorganisationen und weitere Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit im Abschlussbericht des Themenforums „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes Integration. Die Ergebnisse wurden am Dienstag beim Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt vorgestellt. Die Federführung für das Themenforum hatten die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam übernommen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird zur Umsetzung dieses Ziels zunächst ein Forschungsprojekt in Auftrag geben, in dem beispielhafte Ansätze und mögliche Modelle erarbeitet werden sollen, wie ein möglichst flächendeckendes Angebot an Antidiskriminierungsberatung erreicht werden kann. In einem weiteren Projekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll mit anderen Beratungsstellen nach Wegen gesucht werden, wie eine einheitliche Dokumentation von Beratungsfällen zu Diskriminierung gelingen und somit zukünftig ein umfassenderes Bild des Fallaufkommens gezeichnet werden kann.

„Betroffene von Diskriminierung dürfen nicht allein gelassen und ihre Erfahrungen müssen ernst genommen werden. Dafür brauchen sie Unterstützung durch professionelle Antidiskriminierungsberatung, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, am Dienstag in Berlin. Leider sei die Finanzierung insbesondere im zivilgesellschaftlichen Bereich, aber auch bei vielen kommunalen Stellen nach wie vor zu oft nur über kurze Zeiträume oder projektabhängig gesichert. Zudem gebe es Lücken im Beratungsangebot. Der Bericht des Themenforums stützt überdies Forderungen nach einem Verbandsklagerecht, schärferen Sanktionen durch eine Anpassung der Entschädigungshöhen und den Schutz vor Diskriminierung bei staatlichem Handeln, der bislang durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht gegeben ist.

Die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen berichten darüber hinaus, dass Diskriminierung und Rassismus im Alltag der Betroffenen deutlich spürbarer geworden sei. Das spiegelt sich nicht zuletzt auch in den Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wider. Die Zahl der Ratsuchenden, die sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen diskriminiert sehen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.

Beim 10. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt 2018 wurde die Fort- und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) gestartet. Der NAP-I ist in 5 Phasen unterteilt; das Themenforum „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ gehört zur letzten Phase „Zusammenhalt“. Die Einführung eines eigenen Themenforums zu Antidiskriminierung ist eine Neuerung im Rahmen der Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind. antidiskriminierungsstelle.de