Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
In einem aktuellen Fall der ADS wird Altersdiskriminierung im Rahmen von Bewerbungsverfahren unter die Lupe genommen:
"Monika R. ist pensionierte Lehrerin. Sie entscheidet sich, wieder in ihrem Beruf arbeiten zu wollen und findet eine befristete Vertretungsstelle, auf die sie sich bewerben will. In einem informellen Telefongespräch mit der Rektorin der Schule erfährt sie, dass die Bewerbung pensionierter Lehrkräfte nicht berücksichtigt würden. Begründet wird dies damit, dass man nicht davon ausgehe, dass ältere Lehrkräfte mit dem jungen Kollegium der Schule zurechtkämen. Aufgrund dieser Aussage sieht Frau R. von einer Bewerbung ab und wendet sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, da sie sich wegen ihres Lebensalters diskriminiert fühlt."
Das Problem: Zwar dürfen Bewerber*innen grundsätzlich nicht wegen des Lebensalters abgelehnt werden, ausgenommen es liegt ein sachlicher Rechtfertigungsgrund vor. Jedoch hat Monika R. gar keine formale Bewerbung eingereicht, sondern nur eine Auskunft zur Stelle über das Telefon eingeholt.
Auf den Seiten der ADS können Sie lesen, wie die ADS den Fall einschätzt.
(c) Grafik: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2023