21. Nov 2022 • Allgemein 

Aktuelles AGG-Urteil zu Antiziganismus bei Mitgliedschaftsanfrage im Fitnessstudio

Fitnessstudio

Die Sinteza und Aktivistin Kelly Laubinger hat gegen den Betreiber eines Fitnessstudios in Neumünster geklagt, weil dieses ihren Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt hatte. Zeitgleich warb jedoch das Studio massiv um neue Mitglieder. Auch wurden Freundinnen ohne Probleme Beitrittsformulare ausgehändigt.

"Als Laubinger im Frühsommer des vergangenen Jahres in dem Fitnesscenter ihre Mitgliedschaft beantragte und trotz Vorlage eines Covid-Impfnachweises und einer Verdienstbescheinigung zunächst hingehalten und dann mit nicht zutreffenden Begründungen zur angeblichen Auslastungskapazität aufgrund der geltenden Corona-Verordnung bis hin zum Hausrecht abgewiesen wurde, blieb sie hartnäckig. Denn das Studio warb zeitgleich in der örtlichen Presse um Mitglieder. Außerdem bekamen zwei von ihr als »Testpersonen« engagierte Freundinnen ohne Probleme ein Beitrittsformular ausgehändigt. Laubinger vermutet deshalb eine weitere Ausgrenzung, wie sie und ihre Familie sie bereits unzählige Male beruflich und privat erlebt haben, allein aufgrund ihres unter Sinti und Roma verbreiteten Familiennamens." (neues deutschland vom 20.11.22)

Laubinger, die auch Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma ist, hat vor dem Zivilgericht geklagt und Recht bekommen. Die Amtsrichterin bestätigte, dass es sich um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz handelte und sprach Laubinger eine Entschädigungssumme von 1000 € zu.

Ein ausführlicher Artikel dazu ist in neues deutschland vom 20.11.2022 erschienen.


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