Schulung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Was kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) leisten? Wie richte ich eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein?

Grundlagen

Gerichtshammer

In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Anwendungsbereich des AGG, dem Beschwerdeverfahren nach AGG und der aktuellen Rechtsprechung.

Unsere Referent*innen sind auf Antidiskriminierungsrecht spezialisierte Volljurist*innen sowie erfahrene Dozent*innen und Trainer*innen in diesem Bereich.

Inhalte

  • Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Auswirkungen des AGG auf die betriebliche Praxis
  • Die betriebliche Beschwerdestelle nach § 13 AGG: Aufgaben, Kompetenzen, Beschwerdeverfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung nach AGG

Zielgruppen

  • Unternehmer*innen, Führungskräfte, Mitarbeitende des Personalmanagements
  • Mitarbeiter*innen und Angestellte von Unternehmen
  • Personalvertretungen und Gewerkschaften
  • Vereine und Verbände

Gemäß § 12 Absatz 1 AGG sind Arbeitgeber_innen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch vorbeugende Maßnahmen vor Diskriminierung zu schützen. Durch nachgewiesene Schulungen kommen Arbeitgeber*innen dieser Verpflichtung nach. Sie können sich so gemäß § 12 Abs. 2 AGG gegebenenfalls von der Haftung befreien.

Kontakt

Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Regionalstelle Dresden
Seminarstr. 2
01067 Dresden

Tel. 0351/485 096 97
E-mail: bildung@adb-sachsen.de


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