Schulung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Was kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) leisten? Wie richte ich eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein?
Grundlagen
In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Anwendungsbereich des AGG, dem Beschwerdeverfahren nach AGG und der aktuellen Rechtsprechung.
Unsere Referent*innen sind auf Antidiskriminierungsrecht spezialisierte Volljurist*innen sowie erfahrene Dozent*innen und Trainer*innen in diesem Bereich.
Inhalte
- Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Auswirkungen des AGG auf die betriebliche Praxis
- Die betriebliche Beschwerdestelle nach § 13 AGG: Aufgaben, Kompetenzen, Beschwerdeverfahren
- Aktuelle Rechtsprechung nach AGG
Zielgruppen
- Unternehmer*innen, Führungskräfte, Mitarbeitende des Personalmanagements
- Mitarbeiter*innen und Angestellte von Unternehmen
- Personalvertretungen und Gewerkschaften
- Vereine und Verbände
Gemäß § 12 Absatz 1 AGG sind Arbeitgeber_innen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch vorbeugende Maßnahmen vor Diskriminierung zu schützen. Durch nachgewiesene Schulungen kommen Arbeitgeber*innen dieser Verpflichtung nach. Sie können sich so gemäß § 12 Abs. 2 AGG gegebenenfalls von der Haftung befreien.
Kontakt
Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Regionalstelle Dresden
Seminarstr. 2
01067 Dresden
Tel. 0351/485 096 97
E-mail: bildung@adb-sachsen.de
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.