Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in einem Urteil vom 23. April 2020 (Az. C-507/18) fest, dass homofeindliche Äußerungen von potenziellen Arbeitgeber_innen auch dann diskriminierend sind, wenn sie sich nicht auf eine_n konkrete_n Kandidat_in beziehen.
Ein italienischer Anwalt hatte im Radio verkündet, keine homosexuellen Bewerber_innen in seiner Kanzlei einzustellen. Daraufhin hatte eine Vereinigung von Rechtsanwält_innen, die vor Gericht die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen verteidigt, den Anwalt wegen Diskriminierung auf Schadensersatz verklagt.
Mehr dazu in einem Artikel der Legal Tribune Online.