14. Jan 2021 • Allgemein 

Studie: Über Jahrzehnte nahmen Gerichte lesbischen Müttern ihre Kinder

Kind und Mutter mit Regenbogenflagge

Lesbischen Müttern wurden in der BRD bis in die späten 1970er Jahre die Kinder entzogen, wenn sie sich von ihrem Ehemann scheiden lassen wollten. Nun arbeitet erstmals eine Studie der Historikerin Kirsten Plötz dieses Kapitel auf: "Viele Frauen hätten ihre Homosexualität verschwiegen, auch aus Angst. Denn bis 1977 war die Rechtslage eindeutig. »Wer ein lesbisches Verhältnis hat, hat eine schwere Eheverfehlung begangen«," berichtet sie gegenüber Deutschlandfunk. Erst im Jahr 1984 entschied ein Gericht erstmalig, "dass die Bindung und die Versorgung des Kindes wichtig sind", und beließ das Sorgerecht für das Kind bei der offen lesbisch lebenden Mutter. Doch auch danach setzten Veränderungen nur langsam ein.

Bis 1994 war in Deutschland der Strafrechtsparagraph § 175 in Kraft, der homosexuelle Männer verurteilte - zum Teil zu Gefängnisstrafen. Auch homosexuelle Frauen hatten Repressalien zu fürchten und führten zum größten Teil ein Leben im Verborgenen - zumal, wenn Kinder im Spiel waren. Das dürfte ein Grund sein, warum es die Historikerin schwer hatte, für ihr Projekt Zeitzeuginnen zu finden. Öffentlich ermutigte die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel Zeitzeuginnen dazu, ihre schmerzvollen Erfahrungen zu teilen: "Wir wollen die Nachkriegszeit, in der lesbischen Frauen viel Leid und Unrecht geschah, erstmalig in der Bundesrepublik für unser Land Rheinland-Pfalz wissenschaftlich aufarbeiten. So kommt diesen Frauen eine späte Anerkennung und Rehabilitation zu, die die Gesellschaft ihnen bis heute schuldig ist."

Das Land Rheinland-Pfalz hat das Erstellen der Studie finanziell unterstützt, die Projektleitung übernahm das Institut für Zeitgeschichte in Zusammenarbeit mit u.a. der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. 

Sie sind Zeitzeugin?

Melden Sie sich bei Kirsten Plötz: 

Dr. Kirsten Plötz
Johannes-Müller Straße 11a
56068 Koblenz

Web: https://sorgerecht-lesbischer-muetter.de/

Email: kontakt@sorgerecht-lesbischer-muetter.de

Weitere Infos zur Studie

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