24. Okt 2016 • Allgemein 

Segnung mit Hindernissen

Pressemitteilung des LSVD - Lesben- und Schwulenverbandes Sachsen

Anlässlich des Entschlusses der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, die kirchliche Segnung für gleichgeschlechtliche Paare mit Einschränkungen zu ermöglichen, erklären Tom Haus, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Sachsen, und Henny Engels, Sprecherin des LSVD-Bundesverbands: "Wir begrüßen die Entscheidung der Kirchenleitung der Sächsischen Landeskirche, nun endlich auch die Segnung von Lebenspartnerschaften in einem öffentlichen Gottesdienst zu ermöglichen. Auch die eingeschränkte Öffnung der Segnungs-Gottesdienste für Lesben und Schwule ist ein erster wichtiger Schritt zu mehr Akzeptanz in sächsischen Kirchen - allerdings bleibt noch einiges zu tun."

Dass Segnungen in öffentlichen Gottesdiensten nur im Einzelfall möglich sein sollen und letztendlich von den Pfarrer*innen und Kirchenvorständ*innen abhängen, ist deutlich zu kritisieren.

Noch liegen zwischen Görlitz und Dresden Welten. Während sich auf dem Gebiet der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Teile Sachsen gehören mit dazu, die Türen der Traugottesdienste für Lesben und Schwule geöffnet haben, bleibt es im restlichen Sachsen bei einem Türspalt.

Wir appellieren deshalb an die Kirchleitung und auch an die Landessynode in Sachsen das Ziel, eine Trauung für alle Partnerschaften zu haben, unabhängig davon, ob sie lesbisch, schwul oder heterosexuell sein mögen, nicht aus den Augen verlieren. 

In den vergangenen Jahren haben sich die Landeskirchen der EKD verstärkt mit dem Thema Homosexualität [&] gleichgeschlechtlicher Liebe auseinandergesetzt und vielerorts Segnungen und auch jetzt vereinzelt Trauungen für Lebenspartner*innen ermöglicht. Es ist an der Zeit, dass die Landeskirche Sachsen hier einen weiteren Schritt nach vorn macht und verdeutlicht, dass auch Lebens und Schwule Akzeptanz und Nächstenliebe verdienen und zwar ohne Einschränkung und Vorbehalte.

Erst vor kurzem hat die Landesynode der Nordkirche existierende Hindernisse für eine öffentliche Segnung von Lesben und Schwulen per Synodenbeschluss beseitig und Segnungen als ins Kirchenbuch einzutragende Amtshandlung klassifiziert.

Hintergrund

Schwule und Lesben werden zunehmend als Gemeindeglieder akzeptiert. Nach Auffassung fortschrittlicher protestantischer Theolog*innen kommt die Ehe durch den Konsens zweier Menschen zustande und wird voraussetzungslos geschlossen. Die Ehe verpflichte nicht nur zur wechselseitigen Daseinsfürsorge, sondern auch zur Treue. Auch wenn die EKD die Ehe lange Zeit als Verbindung von Mann und Frau definierte, wird spätestens in der[nbsp]Orientierungshilfe der EKD[nbsp]diese Sicht aufgegeben. Aus einer modern-protestantischen Perspektive wird heute nicht mehr nach der äußeren Form der Partnerschaft gefragt, sondern nur noch nach ihrem eigentlichen Inhalt.

Quelle:
Lesben- und Schwulenverband Sachsen