7. Apr 2021 • Allgemein 

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist in Kraft getreten

Grafik der Bundesregierung zum neuen Gesetz

Ob Aufrufe zu Mord oder zu sexueller Gewalt in den Sozialen Medien, antisemitische Straftaten, Verleumdung von Kommunalpolitiker*innen oder Angriffe auf Rettungssanitäter*innen - gegen viele Straftatbestände aus dem Spektrum Rechtsextremismus/Hasskriminialität wird die Bundesregierung härter vorgehen. Das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" ist am 3. April in Kraft getreten.

Polizei und Justiz sollen, so heißt es auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. "Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen." So drohen z.B. mit Inkrafttreten des Gesetzes bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Antisemitische Motive sollen bei einer Tat grundsätzlich strafverschärfend wirken.

Hintergrund des Gesetzes war maßgeblich, dass in den vergangenen Jahren zunehmend Personen, die in der Öffentlichkeit standen und sich politisch äußerten, beleidigt oder sogar mit Mordaufrufen bedroht wurden.

Weitere Informationen

... finden Sie auf der Seite des BMJV sowie auf der Seite der Bundesregierung.

Bildnachweis: (c) Bundesregierung