3. Jul 2020 • Allgemein 

Deutscher Juristinnenbund: Rechtsfragen zur geschlechtergerechten Sprache bleiben offen

Im März 2018 war eine Klägerin, die in Vordrucken ihrer Sparkasse als „Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“ oder „Sparerin“ bezeichnet werden möchte, in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Für den BGH keine Diskriminierung: Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis – so der BGH im Leitsatz der damaligen Entscheidung – könne der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung jedes natürliche Geschlecht umfassen.

Der deutsche Juristinnenbund fasst das Urteil sowie die darin enthaltenden, problematischen Implikationen in einer Pressemitteilung zusammen.