21. Mai 2015 • Publikation 

ADB-Broschüre "Diskriminierung als Thema in der migrationsbezogenen Beratung in Sachsen" erschienen

(Rassistische) Diskriminierung ist eine gesellschaftliche Realität, mit der Migrant_innen in besonderem Maße konfronitiert sind - sei es bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, im Kontakt mit Behörden, beim Zugang zu Bildung oder dem Abschluss eines Kaufvertrages. Aussagen wie "Ich vermiete nur an jemanden, der Deutsch spricht" kann eine Alltagserfahrung von Migrant_innen sein. Wann und wie werden solche Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen in Beratungsgesprächen thematisiert? Welche rechtlichen und außergerichtlichen Interventionsmethoden werden von Berater_innen in dem Feld genutzt?

Die Broschüre

Berater_innen beschreiben das Thema Diskriminierung mehrheitlich als relevant. Durch ihre Arbeit erhalten sie einen Einblick in verschiedene Lebensbereiche und Fallkonstellationen und beschreiben Diskriminierung als ein lebensbereich-übergreifendes Phänomen.

Gleichzeitig existiert kein expliziter Arbeitsauftrag zum Umgang mit konkreten Diskriminierungsfällen und kein Modell, um Antidiskriminierung als Querschnittsthema organisatorisch zu verankern, so dass es weitgehend den konkreten Beratungsstellen und Berater_innen überlassen ist, welchen fachlichen Auftrag sie sich geben und wie sie ihn erfüllen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden im fachlichen Selbstverständnis der Berater_innen und generell zu einer Unterrepräsentation des Themas in der eigenen Außendarstellung (z. B. Webseite, Flyer) sowie in Weiterbildung, Supervision und fachlichen Debatten.

In der konkreten Tätigkeit ist ein pragmatisch-reaktiver Umgang vorherrschend, der Diskriminierung wahrnimmt und grundsätzlich kritisiert. Im Tagesgeschäft ordnet sich dieses Thema oftmals existentiellen Problemen unter. Es wird nur begrenzt aufgegriffen. Diskriminierung ist vor allem dann ein Arbeitsthema, wenn Ratsuchende es deutlich ansprechen und explizit zum Beratungsanliegen erklären. Neben dem Fokus auf den zentralen Arbeitsauftrag sind vor allem eine hohe Arbeitslbelastung und die spezifischen Anforderungen einer qualifizierten Antidiskriminierungsberatung Gründe für dieses Vorgehen.

Bezüglich des eigenen Unterstützungsangebotes, des Repertoires an Interventionsmöglichkeiten und der vorhandenen Ressourcen für die Begleitung von Ratsuchenden lassen sich die Beratungsangebote als Anlaufstellen für Diskriminierung beschreiben, in denen Betroffene eine erste Orientierung und / oder eine Erstberatung erhalten können. Anschließend wäre der Verweis an spezialisierte Antidiskriminierungsberatungsstellen nötig. Ein entsprechendes spezialisiertes Beratungsangebot existiert aktuell nur in Leipzig. Im restlichen Freistaat ist die Situation prekär und die Unterstützung von Betroffenen nur unter bestimmten Vorzeichen oder mit deutlichen Abstrichen möglich.

Bestellung und Download

Sie können die Broschüre in unserem Material-Bereich als PDF-Datei herunterladen oder als Printversion bestellen. Die Schutzgebühr liegt bei 3 € pro Broschüre zzgl. der Versand- und Portokosten.