Zweite, aktualisierte Auflage: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Informationen für Mitarbeiter*innen
Broschüre
Veröffentlicht: April 2023
Herausgeber_in:
Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeiter*innen im Bereich Beschäftigung und Beruf. Für Unternehmen und Organisationen ist es unerlässlich, Verantwortliche zu sensibilisieren sowie Mitarbeiter*innen zu informieren.
Unsere Broschüre stellt die wesentlichen Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) übersichtlich dar. Anhand kurzer Beispiele werden die verschiedenen Aspekte des AGG veranschaulicht.
Themen
- Was ist das AGG?
- Wen schützt das AGG?
- Was ist Diskriminierung?
- Welche Rechte und Ansprüche habe ich als Mitarbeiter*in?
- Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber*innen?
- und andere
Bestellung der Publikation
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Kontakt
Katharina Scholz
Tel. 0341/ 30 39 492
E-Mail: katharina.scholz@adb-sachsen.de
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.