Fortbildung: Aufbau und Funktion einer AGG Beschwerdestelle (Antidiskriminierungsbüro Sachsen)

21. May 2025 - 10:00 bis 16:00

Veranstalter_in:
Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.

Was kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) leisten? Wie richte ich eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein?

21. Mai 2025, 10-16 Uhr, Leipzig

In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine AGG Beschwerdestelle nach § 13 AGG ist ein zentraler Pfeiler einer Antidiskriminierungsstrategie in der eigenen Organisation.

In dieser Fortbildung geben wir einen Überblick über den Anwendungsbereich des AGG und das Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG. Wir stellen Aufbau und Funktionsweisen der AGG Beschwerdestelle vor. Im Anschluss blicken wir auf Herausforderungen bei der Umsetzung und geben Hinweise aus der Antidiskriminierungsperspektive.

Inhalte

Teil 1:

  • Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsarten und -kategorien
  • Auswirkungen des AGG auf die betriebliche Praxis
    • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen

Teil 2:

  • Die betriebliche Beschwerdestelle nach § 13 AGG:
    • Aufgaben
    • Kompetenzen
    • Beschwerdeverfahren
    • Bisherige Rechtsprechung
    • Anwendungsbezogene Herausforderungen und Good-Practice

Zielgruppe

Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende einer AGG-Beschwerdestelle und
Unternehmen, Verwaltungen sowie Organisationen, die gerade eine Beschwerdestelle aufbauen wollen.

Gemäß § 12 Absatz 1 AGG sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch vorbeugende Maßnahmen vor Diskriminierung zu schützen. Durch nachgewiesene Schulungen kommen Arbeitgeber*innen dieser Verpflichtung nach.

Organisatorisches

Datum: Mittwoch, 21. Mai 2025

Ort: Antidiskriminierungsbüro Leipzig, Seeburgstraße 20, 04103 Leipzig

Uhrzeit: 10:00-16:00 Uhr

Anmeldungen mit Name und Organisation unter dem Betreff „Anmeldung Fortbildung 21.05.2025“ an bildung@adb-sachsen.de

Anmeldeschluss: 11. Mai 2025

Der Seminarraum ist barrierefrei zugänglich. Sollten Sie darüber hinaus bestimmte Bedarfe bezüglich der Teilnahme haben, schreiben Sie dies gerne in die Anmeldung.

Teilnahmebeitrag

Einzelpersonen: 50,00€
Mitarbeitende von Vereinen: 150,00€
Mitarbeitende von Unternehmen und Verwaltung: 200,00€

Sollte der Teilnahmebeitrag zu hoch für Sie sein, melden Sie sich gerne.

Referentinnen

Dr. in Anyela Urrego ist promovierte Juristin. Ihre Doktorarbeit hat sie zum Thema „Definition und Schutzbereiche der ethnischen Minderheitenrechte. Eine Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und Kolumbien“ geschrieben. Sie ist qualifizierte Antidiskriminierungs-Beraterin und hat mehrjährige Erfahrung als Referentin im Bereich Antidiskriminierung.

Victoria Laufer ist Kultur- und Bildungswissenschaftlerin. Sie hat langjährige Erfahrung in der demokratisch-politischen Jugendbildung sowie in der politischen Erwachsenenbildung. Schwerpunkt ist das Themenfeld Antidiskriminierung, insbesondere sexuelle Belästigung und Sexismus.

Ana-Cara Methmann ist Sozialwissenschaftlerin und Systemische Coach (DGSF). Sie arbeitet seit vielen Jahren als Referentin im Bereich Antidiskriminierung, begleitet und moderiert Gruppen und hat Erfahrungen in der diskriminierungssensiblen Organisationsentwicklung.

Antidiskriminierungsregel

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Veranstalter ist der Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.