Die UN-Kinderrechtskonvention regelt, dass Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben, die es zu beachten gilt. Das Kindeswohl muss bei politischen und sozialen Maßnahmen berücksichtigt werden. Außerdem haben Kinder das Recht, sich Gehör zu verschaffen und ihre Meinung zu äußern.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat nun einen Audio-Beitrag zu einem diskriminierungssensiblen Verständnis von Kindeswohl veröffentlicht.
Im Gespräch erörtern Maryam Haschemi Yekani von der Antidiskriminierungsberatungsstelle „KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!“, Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Dr. Emilia Roig, Founder and Executive Director des „Center for Intersectional Justice“:
Ein spannender Beitrag, den Sie auf dem YouTube-Kanal des Deutschen Instituts für Menschenrechte nachhören können.