1. Jul 2021 • Pressemitteilung 

Antidiskriminierungsbüro Sachsen weiht Beratungsstelle in Dresden ein – Fallzahlen stabil auf hohem Niveau

Einweihung der Beratungsstelle in Dresden

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsbüros Sachsen

Leipzig, 01.07.2021

Heute weiht das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens, Sächsisches Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, seine Beratungsstelle in Dresden ein. Die erste, merkmalsübergreifende Antidiskriminierungsberatungsstelle für Dresden und die angrenzenden Landkreise Meißen, Bautzen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge hatte bereits im Januar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Einer feierlichen Eröffnung in 2020 hatte jedoch die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht.

„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal Diskriminierung erlebt. Viele Betroffene erleben in ihrem Alltag Worte und Taten, die sie manchmal lebenslang belasten. Nicht wenige von ihnen führen den Kampf allein. Sie brauchen Verständnis und Unterstützung durch erfahrene und motivierte Fachkräfte und das wollen wir ihnen mit der neuen Beratungsstelle bieten. Jede Person, der wir gemeinsam mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen helfen können, ist ein enormer Gewinn in unserem Kampf gegen Ausgrenzung“, so Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens, Sächsisches Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Burcu Akdoğan-Werner, Fachleitung der Antidiskriminierungsberatung im ADB, ergänzt: „Die Beratungsstelle in Dresden bedeutet für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen, eine weitere, wohnortnahe Anlaufstelle erreichen zu können. Unsere Berater*innen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind Ansprechpartner*innen für alle Menschen in Sachsen, die von Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, des Geschlechts, der Religion, des Lebensalters oder der sexuellen Identität betroffen sind.“

Dass es Unterstützungsstrukturen in Sachsen braucht, verdeutlichen nicht zuletzt die Fallzahlen der Antidiskriminierungsberatung. Die Fallzahlen für das 1. Halbjahr 2021 zeigen: Die Anzahl an Beratungsfälle bleibt stabil auf hohem Niveau. Damit setzt sich der Trend der letzten Halbjahre fort.

Im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 14. Juni 2021 hat das Antidiskriminierungsbüro Sachsen 204 Diskriminierungsfälle aus Sachsen bearbeitet. Im Erfassungszeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 waren es 238 Beratungsfälle, wobei für das 1. Halbjahr 2021 die Auswertung nur bis zum 14. Juni vorliegt.

Rassistische Diskriminierungen bildeten mit 46 Prozent erneut die häufigste Diskriminierungsform, gefolgt von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung mit 31 Prozent. Die bearbeiteten Fälle anderer Kategorien liegen derzeit im einstelligen Prozentbereich.

Mit Blick auf die betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erlebt haben, führen die Bereiche Arbeit, Wohnen sowie Behörden die Statistik des 1. Halbjahres 2021 an. Auch hier setzt sich der Trend der letzten Halbjahre fort.

Nimmt man die Verteilung von Fällen in der Stadt und auf dem Land in den Fokus, verteilen sich die bearbeiteten Fälle mit 22 Prozent auf die ländliche Region, mit 78 Prozent auf die Städte. Dies zeichnet jedoch keinen Ist-Stand nach, sondern trifft eher eine Aussage über die Erreichbarkeit der Beratung im ländlichen Raum. Ziel für die nächsten zwei Jahre ist es, die Präsenz der Antidiskriminierungsberatung im ländlichen Raum weiter auszubauen.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fallzahlen kann den Grafiken in der Anlage entnommen werden.

Die Etablierung der Beratungsstrukturen führt zur Stabilisierung der Fallzahlen im 1. Halbjahr 2021, dazu abschließend Sotiria Midelia, Geschäftsführung des ADB Sachsen: „Betroffene von Diskriminierung nutzen unser Beratungsangebot, um sich gegen die erlebte Diskriminierung zu Wehr zu setzen und ihr Recht auf Gleichbehandlung einzufordern. Für eine weiterführende und vertiefende fachliche Einschätzung zur Situation von Betroffenen von Diskriminierung in Sachsen sind neben unseren Fallzahlen aus der Beratung besonders die Daten der Studie „Diskriminierungserfahrungen und diskriminierungsrelevante Einstellungen in Sachsen“ relevant. An der umfangreichen Online-Umfrage des DeZIM-Instituts haben bisher mehr als 1.000 Personen aus Sachsen teilgenommen und die Ergebnisse der Studie sollen Anfang 2022 veröffentlicht werden.“ 

Hintergrund:

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen ist zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen und die einzige unabhängig arbeitende Stelle für alle Diskriminierungsmerkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie für Mehrfachdiskriminierung in Sachsen.

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung bei konkreten Benachteiligungen wegen rassistischen oder ethnischen Zuschreibungen, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung sowie der Behinderung oder chronischer Krankheit. Die Beratung unterstützt Betroffene auf psychosozialer und rechtlicher Ebene sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich als Beistandschaft vor Gericht.

Die Beratungsstellen befinden sich in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Die Antidiskriminierungsberatung ist sowohl unter der sachsenweiten Telefonnummer 0341-306 907 77 von Montag bis Freitag zwischen 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr als auch per E-Mail unter beratung@adb-sachsen.de erreichbar.

Pressekontakt:

Katharina Scholz, katharina.scholz@adb-sachsen.de

www.adb-sachsen.de

Im Auftrag von:


Abbildung: (c) Antidiskriminierungsbüro Sachsen, Auszug aus der Anlage zur Pressemitteilung (Kreisdiagramm der betroffenen Diskriminierungskategorien der bearbeiteten Fälle in Prozent, 1. Januar - 14. Juni 2021)