12. Mai 2021 • Allgemein 

advd: Wie lange noch sollen Betroffene von Diskriminierung auf sich allein gestellt sein?

Stellungnahme des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) zum Jahresbericht 2020 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Berlin, 11.05.2021 

Im zweiten Jahr in Folge erlebt die ADS einen massiven Anstieg an Beratungsanfragen, dem sie nicht mehr gewachsen ist. Zurzeit ist keine telefonische Beratung -eine zentrale Aufgabe der ADS- mehr möglich. Das bedeutet, dass viele Betroffene mit ihren Diskriminierungserfahrungen allein gelassen werden und ihnen keine zentrale Erstberatungsstelle zur Verfügung steht.

Aber nicht nur die ADS berichtet von hohen und stetig steigenden Fallzahlen: auch die unabhängigen, zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen sind mit zunehmendem Anstieg der Anfragen konfrontiert und mussten Ratsuchende auf lange Wartelisten setzten.

Die hohen Fallzahlen im Jahr 2021 sind nur teilweise überraschend. Im letzten Jahr sind sie zwar durch die Anti-Rassismus-Proteste und die Corona Pandemie noch erheblicher gestiegen als sonst, aber auch schon zuvor gab es jährlich einen deutlichen Anstieg.

Das muss endlich Konsequenzen haben, sowohl in Bezug auf die Stellung und die Ressourcen der ADS, wie auch bei der Ausgestaltung der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen, die es noch viel zu selten und schon gar nicht flächendeckend gibt.  Im Ergebnis muss gewährleistet werden, dass Betroffene Zugang zu Beratung erhalten, sowohl eine rechtliche Erstberatung- wie die ADS sie anbietet- als auch eine wohnortnahe und weitergehende Beratung wie sie die unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen leisten,“ so Eva Maria Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland.

Umso unverständlicher ist es, dass der Kabinettausschuss zur Bekämpfung gegen Rechtsextremismus und Rassismus die ADS nicht und insgesamt das Thema Antidiskriminierung in ihren Maßnahmen kaum berücksichtigt hat. Sowohl die gebotene Aufwertung und Stärkung der ADS, die längst überfällige Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Ausbau der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen finden sich im 89 Punkte Katalog des Kabinetts nicht wieder. 

Zur Aufwertung und Stärkung der ADS hat der Beirat der ADS, dem der Antidiskriminierungsverband Deutschland und viele weitere Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit angehören, konkrete Empfehlungen ausgesprochen.

Kontakt: Eva Maria Andrades, eva.andrades@antidiskriminierung.org, 0159 06146613

Hintergrund/Jahresbericht

Den Jahresbericht der ADS zum Jahr 2020 finden Sie hier.