9. Jun 2020 • Allgemein 

Zum Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Dringender Handlungsbedarf: Antidiskriminierungspolitik jetzt! (Pressemitteilung des advd)

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) vom 09.06.2020

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht ihren Jahresbericht. Einmal mehr wird die Notwendigkeit effektiver Antidiskriminierungsmaßnahmen deutlich. Aktuelle Proteste unterstreichen die Dringlichkeit von Antirassismus. Zeit zu handeln!

Berlin, 09.06.2020. Zu einem Zeitpunkt, an dem Menschen weltweit auf die Straße gehen, um gegen Rassismus zu protestieren und institutionelle Veränderungen einzufordern, und gleichzeitig Polizeigewerkschaften gegen ein Antidiskriminierungsgesetz Sturm laufen, veröffentlicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ihren Jahresbericht. Er macht deutlich, dass rassistische Diskriminierung nicht nur Alltag für viele Menschen ist, sondern dass immer mehr Menschen sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen und Beratung und Unterstützung suchen. Bund und Länder müssen hier und jetzt aktiv werden, um Rassismus und Diskriminierung abzubauen.

Lippenbekenntnissen, man sei gegen Diskriminierung, müssen endlich Taten folgen. Antidiskriminierungsarbeit ist in einer Demokratie fundamental. Wenn Bund und Länder Diskriminierungsschutz ernst nehmen, dann muss sich das in tiefgreifenden Maßnahmen zeigen,“ so Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbands Deutschland.

Aus Sicht des advd erfordert ein konsequenter Diskriminierungsschutz:

  • Es braucht einen besseren Rechtsschutz bei Diskriminierung durch staatliches Handeln. Berlin hat mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz genau das getan und damit eine Vorreiterrolle für alle anderen Bundesländer eingenommen.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss umfassend reformiert werden (u.a. Erweiterung der Diskriminierungsgründe, neue Fristenregelungen, Abschaffung der Sonderregelungen für Vermieter*innen und Kirchenverbänden…).
  • Sowohl staatliche Antidiskriminierungsstellen wie die ADS, als auch unabhängige Antidiskriminierungsorganisationen müssen mit Klagerechten ausgestattet werden, um Fälle von Diskriminierung vor Gericht zu bringen.
  • Betroffene von Diskriminierung müssen bundesweit niedrigschwellige und wohnortnahe Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vorfinden.
  • Unabhängige Beschwerdestellen müssen auf der Grundlage weitreichender Befugnisse Diskriminierungsbeschwerden u.a. für die Bereiche Schule und Polizei untersuchen können.

Kontakt 

Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
Céline Barry, celine.barry@antidiskriminierung.org, 01590/ 614661

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen.

www.antidiskriminierung.org