29. Jan 2020 • Allgemein 

Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Politik und Wohnungswirtschaft müssen handeln - Pressemitteilung des advd

Schlüsselbund

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) anlässlich der aktuellen Umfrage und des Rechtsgutachtens zum Thema rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

29.01.2020


Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche ist ein strukturelles Problem - das thematisieren betroffene Gruppen, ihre Verbände und Antidiskriminierungsberatungsstellen seit langem. Die heute erschienene Umfrage und das Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) belegen dies einmal mehr und bieten so die Chance für eine gesellschaftspolitische Debatte und den politischen Druck, der für eine konkrete Veränderung notwendig ist.

Was ist zu tun?

Niedrigschwellige und wohnortnahe Unterstützung 

Die Umfrage zeigt, dass Betroffene häufig ihre Rechte nicht kennen und sich in den seltensten Fällen an Beratungsstellen wenden. Allerdings: Aktuell existieren entsprechende Unterstützungsangebote nur in wenigen Regionen und sind oftmals prekär finanziert. Es müssen mehr niedrigschwellige, wohnortnahe und qualifizierte Beratungsstellen, die Betroffene dabei unterstützen ihre Rechte wahrzunehmen, finanziert und aufgebaut werden.

Verbesserung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss reformiert werden. Neben der Streichung von Ausnahmeregelungen beim Diskriminierungsverbot braucht es vor allem ein Verbandsklagerecht für Verbände, um Betroffene zu entlasten und eine Sanktionierung von Diskriminierung, die abschreckend ist.

Strukturelle Ansätze

Auch und insbesondere muss die Wohnungswirtschaft handeln. Gefragt sind Konzepte für eine diskriminierungssensible Wohnungsvergabe, die individuelle Vorurteilsstrukturen von Mitarbeitenden aber auch institutionelle Regelungen und Vergabekriterien ebenso beinhalten wie ein effizientes Monitoring und Beschwerdemanagement.

„Die Bundesregierung muss handeln und darf nicht weiter zuschauen, wie das rechtliche Diskriminierungsverbot in den meisten Fällen wirkungslos bleibt. Es ist inakzeptabel, dass Betroffene allein gelassen werden und nur mit großem Kraft-, Zeit und Kostenaufwand ihr demokratisches Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen können,“ so Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverband Deutschland.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüro und -beratungsstellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen. Seine Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit. Ausführlich hier: www.antidiskriminierung.org/ber-uns-1

Kontakt:
Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd
Tel. 01590-6146613
Email: eva.andrades@antidiskriminierung.org

Auszug der aktuellen Aktivitäten von Mitgliedsorganisationen des advd im Themenfeld

Die Mitgliedsorganisationen des advd sowie kooperierende Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet arbeiten seit Jahren zu den hier benannten Themen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder Ansprechpartner*innen generell zum Thema oder konkret zu Ihrer Region suchen.

Antidiskriminierungsberatung Brandenburg / Opferperspektive e.V.

(https://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de)

Publikation „Rassismus auf dem Wohnungsmarkt. Diskriminierung erkennen und bekämpfen“.
Sie richtet sich an Betroffene, Beratungsstellen und explizit auch an Vermieter*innen.
Publikation unter: https://kurzelinks.de/oeek

Kontakt: Ingmar Pech, 0331- 58107676, i.pech@opferperspektive.de

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB 

(www.adnb.de)

Das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB hat mehrere Kläger*in beraten und in einem langjährigen Verfahren unterstützt, die von ihrer Vermieterin durch Mieterhöhungen rassistisch diskriminiert wurden. Das Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg (AG Tempelhof-Kreuzberg – 25 C 357/14) verurteilte 2015 die Vermieterin zur Zahlung von 30.000 Euro.

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2015/pressemitteilung.426338.php

https://tbb-berlin.de///presseerklaerungen/show/304/1

Kontakt: Kerstin Kühn, 030-625328, kerstin.kuehn@tbb-berlin.de

Antidiskriminierungsbüro Sachsen 

(www.adb-sachsen.de)

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen führte ein Testing zu "Diskriminierung auf dem sächsischen Wohnungsmarkt" durch. Dabei verfolgte das ADB das Ziel, Diskriminierung – konkret beim Zugang zu Wohnraum – sichtbar und belegbar zu machen. Mit einem deutlichen Ergebnis: In 60% der Fälle lag eine klare Diskriminierung vor, 22,5% waren nicht auswertbar und lediglich 17,5% der Fälle waren keine Diskriminierung. Somit haben die Wohnungsanbieter_innen in über der Hälfte der Fälle diskriminiert.

Publikation „Rassistische Diskriminierung auf dem sächsischen Wohnungsmarkt“ Situationsbeschreibung & Handlungsempfehlungen: https://www.adb-sachsen.de/storage/app/uploads/public/5b4/86f/158/5b486f15887a5378116496.pdf

Kontakt: Sotiria Midelia, 0341 - 3039492, sotiria.midelia@adb-sachsen.de

basis & woge e.V., Hamburg 

(www.basisundwoge.de)

Unterstützung und Begleitung einer Klage wegen rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungssuche durch Beratungsprojekt amira. Das Urteil gegen die städtische Wohnungsbaugesellschaft vom März 2017 (Az: 811b C 273/1) war die erste gewonnene Klage nach dem AGG zum Zugang zu Wohnungen.

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2017/nl_02_2017/nl_02_gastkommentar.html

https://www.antidiskriminierung.org/neuigkeiten-1/2017/3/8/hamburg-stdtische-wohnungsbaugesellschaft-wegen-rassistischer-diskriminierung-verurteilt-eine-gerichtsentscheidung-mit-signalwirkung

Kontakt: Birte Weiß, 0176-72843655, birte.weiss@basisundwoge.de

Pädagogisches Zentrum Aachen e. V. – Gleichbehandlungsbüro (GBB)

Bereits 2006 – kurz nach In-Kraft-Treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - unterstützten das GBB Aachen und die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ eine Klage gegen rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und erreichten in der zweiten Instanz hierzu ein Grundsatzurteil (OLG Köln, AZ: 24 U 51/09).

Kontakt: Isabel Teller, 0241 406500, gbb@paez-aachen.de

Planerladen e.V.- Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit im Wohnbereich 

(www.planerladen.de)

Sechssprachige Broschüre „WOHINDO – Wohnen in Dortmund“ für Geflüchtete, Neuzugewanderte und Unterstützer*innen zur Wohnungssuche in Dortmund.
Website: www.wohindo.de, Broschüre unter www.integrationsprojekt.net/wohindo.html

Kontakt: Regina Hermanns, 0231-833225, integration@planerladen.de

Türkischer Bund Berlin-Brandenburg 

(www.tbb.de

Unsere Mitgliedsorganisation Türkischer Bund Berlin-Brandenburg ist ein Träger der Fachstelle "Fair mieten - Fair wohnen. Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt" (https://fairmieten-fairwohnen.de/).
Die Fachstelle hat den Kläger im Diskriminierungsfall gegen Deutsche Wohnen beraten und im Prozess begleitet.  Das Urteil vom 14.1.20 ist besonders wichtig, weil hier das Testingverfahren als Indiz für den Nachweis von Diskriminierung gestärkt wurde.

https://fairmieten-fairwohnen.de/aktuelles/pressemitteilungen/

https://tbb-berlin.de///presseerklaerungen/show/urteil_deutsche_wohnen/0

Kontakt: Remzi Uyguner, 030 - 623 26 24, remzi.uyguner@fairmieten-fairwohnen.de