29. Jan 2021 • Allgemein 

Leipziger Staatsanwaltschaft ernennt Sachsens erste LSBTTIQ* Ansprechperson (Pressemitteilung des LSVD)

Pressemitteilung des LSVD vom 29. Januar 2021

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen begrüßt Entscheidung

Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Leipzig die Ernennung der ersten Ansprechperson für LSBTTIQ* bekannt gegeben. Staatsanwältin Mareen Klenke ist damit Sachsens erste und bisher einzige Beauftragte für Betroffene und Zeug*innen von vorurteilsmotivierter Hasskriminalität gegen LSBTTIQ* bei einer Staatsanwaltschaft.

„Wir begrüßen es sehr, dass nun erstmalig bei einer sächsischen Staatsanwaltschaft eine Ansprechstelle für Betroffene und Zeug*innen von Hasskriminalität, die sich gegen Lesben, Schwule, trans*-, intergeschlechtliche sowie queere Menschen richtet, geschaffen wurde. In Städten wie Dresden, Chemnitz oder Zwickau müssen ebenfalls Ansprechpersonen bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften benannt werden. Die zentrale Ansprechstelle für LSBTTIQ* bei der Landespolizei sollte ausgebaut und Zweigstellen in weiteren Städten geschaffen werden “, so Sabine Schanzmann-Wey aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen.

Die Forderung nach der Benennung von hauptamtlichen Ansprechpersonen für Betroffene von LSBTTIQ*-feindlicher Hasskriminalität ist auch Bestandteil eines Schreibens des LSVD Sachsen an Innenminister Wöller. Dem Bundesinnenministerium zufolge gab es 2019 mindestens 576 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 151 Gewalttaten. Die Zahlen stiegen damit um mehr als 60 Prozent. Allein auf Berlin entfallen rund 300 Straftaten. Das hängt auch damit zusammen, dass dort mehr Taten zur Anzeige kommen, da es bei der Landespolizei sowie bei der Staatsanwaltschaft schon länger LSBTTIQ*- Ansprechpersonen gibt. 


„LSBTTIQ*-Beauftragte bei der Landespolizei und den Staatsanwaltschaften sind nur ein Aspekt beim Thema Gewaltschutz und Prävention. In Sachsen müssen auch die polizeilichen Erfassungsmethoden zu LSBTTIQ*-feindlicher Hasskriminalität verbessert werden, um endlich verlässliche Zahlen über das Ausmaß zu bekommen. Durch eine stärkere Zusammenarbeit mit den queeren Verbänden in Sachsen kann auch die Anzeigenbereitschaft gesteigert werden. In Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete braucht es zudem Gewaltschutzkonzepte, die Gewalt gegen LSBTTIQ* berücksichtigen. Diese Themen müssen jetzt endlich von der Landesregierung angegangen werden“, so Schanzmann-Wey vom LSVD Sachsen weiter.

Auf bundespolitischer Ebene weigert sich die Große Koalition bisher hartnäckig, LSBTTIQ*-Feindlichkeit in den 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführten und 2020 erweiterten Bestimmungen zur Hasskriminalität ausdrücklich zu benennen. Das muss umgehend korrigiert werden. Deshalb hat sich der LSVD sowohl an den Bundesinnenminister als auch an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, gewandt und appelliert LSBTTIQ*-Feindlichkeit in den erweiterten Bestimmungen zur Hasskriminalität ausdrücklich zu benennen.

Pressekontakt:

René Mertens
Email: sachsen@lsvd.de
Tel. 030 – 789 547 63

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