25. Nov 2013 • Allgemein 

Antirassismus-Novelle in Brandenburger Landesverfassung

Position der Opferperspektive zur Antirassismus-Novelle der Brandenburger Landesverfassung

Am 22. November 2013 verabschiedete der Brandenburger Landtag die Antirassismusnovelle. Brandeburg nimmt damit eine Vorreiter_innenrolle ein, an der sich andere Bundesländer orientieren sollten. Die Opferperspektive Brandenburg begrüßt die Verfassungsänderung, fordert aber die Landesregierung auf, auch in der Praxis eine wirksame Antidiskriminierungspolitik zu betreiben.

Mit der Änderung wird der Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen, Rassismus als Diskriminierungsgrund aufgenommen und eine geschlechtsneutrale Bezeichnung in den Gesetzestext eingeführt. Das Land Brandenburg erklärt mit der neuen Antirassismusklausel zudem den Schutz vor rassistischer Stimmungsmache zum Staatsziel.

Mit dieser Verfassungsnovellierung wird anerkannt, dass Rassismus und rassistische Diskriminierung ernsthafte Problem sind, die in Brandenburg existieren und Demokratie und Gesellschaft bedrohen. Aus der langjährigen Arbeit kann die Opferperspektive Brandenburg beides bestätigen. Ihnen berichten Betroffene von Diskriminierungserfahrungen in allen Lebensbereichen: bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, in Schule und Ausbildung, bei Sport und Freizeitangeboten, in der Gesundheitsversorgung oder als Kund_innen und sie erleben Diskriminierung durch staatliche Institutionen wie Ämter und Behörden, aber auch in sozialen Einrichtungen. Hinzu kommen rassistische Beleidigungen und Bedrohungen im öffentlichen Raum. Rassistische Diskriminierung beeinträchtigt das Leben vieler Menschen in Brandenburg massiv. Ein friedliches Zusammenleben erscheint Flüchtlingen, Saisonarbeiter_innen, Migrant_innen und Menschen mit Migrationshintergrund oft verwehrt.

Damit das Bekenntnis zum Schutz vor Rassismus und rassistischer Diskriminierung nicht bloße Absichtserklärung bleibt, fordert die Opferperspektive Brandenburg die Landesregierung auf, auch in der Praxis eine wirksame Antidiskriminierungspolitik zu betreiben, das heißt, eine Politik, die im staatlichen wie im nichtstaatlichen Bereich aktiv Maßnahmen gegen rassistische Diskriminierung ergreift und zugleich die Betroffenen schützt.

Das vollständige Positionspapier der Opferperspektive Brandenburg können Sie auf deren Webseite nachlesen.